Herzlich willkommen bei Bauer Immobilien. Als Familienunternehmen stehen wir für eine ebenso professionelle wie aufrichtige Dienstleistung. Hinter der Bauer Immobilien stehen Menschen, denen Sie vertrauen können und die gerne, freundlich und fachkompetent für Sie arbeiten.

Wir sind Spezialisiert auf die Wertermittlung, den Verkauf und die Vermietung von Immobilien im Auftrag des Eigentümers. Wir übernehmen für Sie den kompletten Veräußerungsprozess von der Immobilienbewertung über die professionelle Vermarktung bis hin zum Verkauf. Wir bewerten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung marktgerecht und bewerben Ihre Immobilie professionell um eine bestmögliche Vermarktung zu gewährleisten. Wir betreuen Sie während des kompletten Veräußerungsprozesses und können aufgrund exzellenter Vernetzung mit Immobilien-Gutachtern, Architekten, Rechtsanwälten und Steuerberatern auch Hilfestellung zu vielen weiteren Fragestellungen rund um den Immobilienverkauf anbieten.

Wir sind für Sie da, solange Sie unsere Unterstützung wünschen, auch über den eigentlichen Kauf oder Verkauf hinaus. Denn dieser Ruf eilt uns voraus und dem werden wir gerecht. Für Ihre Zukunft und zu Ihrem Vorteil.

Gut zu wissen:

Folgende Ämter, Behörden und Anbieter müssen über Ihren Umzug informiert werden:

  • Einwohnermeldeamt (Innerhalb von 14 Tagen)
    Zur Adressänderung müssen Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt wahrnehmen.
  • Finanzamt 
    Unter Nennung Ihrer Steuernummer können Sie das Finanzamt über Ihren Umzug informieren. Zwingend notwendig ist dies aber nicht.
  • Kfz-Zulassungsstelle
    Zur Anmeldung Ihres Autos wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, damit der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aktualisiert werden können. 
  • Krankenkasse und Versicherungen 
    Krankenkassen und Versicherungen sollten grundsätzlich über den Umzug informiert werden.
  • Banken und Sparkassen
    Die Bank müssen Sie in der Regel zwar nicht wechseln, informieren sollten Sie Ihre Bank über den Umzug dennoch.
  • Schulen und Kindergärten
    Sollte ein Schul- oder Kindergartenwechsel notwenig sein, informieren Sie die bisherige Schule oder den bisherigen Kindergarten frühzeitig über den bevorstehenden Umzug.
  • Arbeits- und Sozialamt
    Die Ummeldung ist nur erforderlich, wenn Sie Leistungen vom Amt beziehen.
  • Versorgungsbetriebe
    Dazu zählen Gas, Strom, Wasser, Müll etc.
  • Telefon- und Internetanbieter
    Hier muss zusätzlich auch geklärt werden, ob Ihre neue Wohnung von Ihrem bisherigen Anbieter beliefert wird.
  • GEZ
    Jeder Haushalt ist verpflichtet, den gesetzlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dazu können Sie sich online ummelden. Wenn Sie zum ersten Mal einen eigenen Haushalt gründen, müssen Sie sich dort neu anmelden.

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